Wenn du auf der Baustelle nicht weiterarbeiten kannst, musst du deinen Auftraggeber informieren – schriftlich, rechtzeitig und vollständig. Das heißt: Behinderungsanzeige. Geregelt ist das in § 6 Abs. 1 VOB/B.
Wann musst du eine Behinderungsanzeige stellen?
Immer dann, wenn du deine Leistung nicht planmäßig erbringen kannst. Typische Gründe:
- fehlende Vorgewerke
- unklare oder unvollständige Planunterlagen
- nicht erteilte Freigaben
- Witterungseinflüsse über dem Üblichen
- fehlende Baustellenzugänge
Was gehört in die Anzeige?
- klare Angabe des Bauvorhabens
- Datum und Grund der Behinderung
- voraussichtliche Dauer (so gut wie möglich)
- konkrete Auswirkungen auf deinen Bauablauf
- gegebenenfalls Hinweis auf Mehrkosten
„Ohne Behinderungsanzeige verlierst du in der Regel deinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung – und auf Mehrkostenerstattung.“
Wichtig: Schriftlich heißt schriftlich. Eine WhatsApp-Nachricht reicht nicht. E-Mail mit Empfangsbestätigung oder Brief mit Sendungsverfolgung.
Lege dir eine Vorlage an. Die meisten Bauleiter schreiben immer wieder ähnliche Anzeigen. Mit einer guten Vorlage bist du in fünf Minuten durch.

