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Behinderungsanzeige: Wann sie nötig ist – und was reinmuss

16. April 2026

Eine saubere Behinderungsanzeige schützt dich vor finanziellen Folgen. So machst du es richtig – ohne Jura-Studium.

Wenn du auf der Baustelle nicht weiterarbeiten kannst, musst du deinen Auftraggeber informieren – schriftlich, rechtzeitig und vollständig. Das heißt: Behinderungsanzeige. Geregelt ist das in § 6 Abs. 1 VOB/B.

Wann musst du eine Behinderungsanzeige stellen?

Immer dann, wenn du deine Leistung nicht planmäßig erbringen kannst. Typische Gründe:

  • fehlende Vorgewerke
  • unklare oder unvollständige Planunterlagen
  • nicht erteilte Freigaben
  • Witterungseinflüsse über dem Üblichen
  • fehlende Baustellenzugänge

Was gehört in die Anzeige?

  • klare Angabe des Bauvorhabens
  • Datum und Grund der Behinderung
  • voraussichtliche Dauer (so gut wie möglich)
  • konkrete Auswirkungen auf deinen Bauablauf
  • gegebenenfalls Hinweis auf Mehrkosten

„Ohne Behinderungsanzeige verlierst du in der Regel deinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung – und auf Mehrkostenerstattung.“

Wichtig: Schriftlich heißt schriftlich. Eine WhatsApp-Nachricht reicht nicht. E-Mail mit Empfangsbestätigung oder Brief mit Sendungsverfolgung.

📌 Praxistipp

Lege dir eine Vorlage an. Die meisten Bauleiter schreiben immer wieder ähnliche Anzeigen. Mit einer guten Vorlage bist du in fünf Minuten durch.

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